Das Jugendstrafrecht ist ein besonderer Rechtsbereich innerhalb des Strafrechts, der sich auf jugendliche Täter und ihre Strafverfolgung spezialisiert. Es unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht, da es spezielle Regelungen und Prinzipien berücksichtigt, die der besonderen Situation und Entwicklung junger Menschen Rechnung tragen.

Das Jugendstrafrecht geht davon aus, dass Jugendliche noch in ihrer Entwicklung beeinflussbar sind und daher eine besondere Betreuung und Erziehung benötigen. Im Vordergrund stehen daher erzieherische Maßnahmen und Resozialisierung statt Vergeltung.

Im Jugendstrafrecht sind verschiedene Sanktionen vorgesehen, wie beispielsweise die Jugendstrafe, der Jugendarrest, die Weisung oder der Täter-Opfer-Ausgleich. Die Entscheidung über die angemessene Sanktion wird in der Regel von Jugendrichtern getroffen, die speziell für das Jugendstrafrecht geschult sind.

Das Jugendstrafrecht hat das Ziel, jugendliche Täter zur Verantwortung zu ziehen und ihnen eine zweite Chance zu geben, sich positiv zu entwickeln. Es soll ihnen helfen, ihre Straffälligkeit zu überwinden und ein straffreies Leben zu führen.