Die Kammer bezeichnet in der juristischen Sprache eine Organisation oder Einrichtung mit bestimmten Aufgaben und Zuständigkeiten. Im Bereich des Rechts gibt es verschiedene Arten von Kammern, zum Beispiel Berufskammern, Schiedskammern oder Kammern in Gerichtsverfahren.

Berufskammern sind Organisationen, die sich um die Belange bestimmter Berufsgruppen kümmern und diese vertreten. Sie dienen der Interessenvertretung und Aufsicht innerhalb der jeweiligen Berufsgruppe. Typische Beispiele für Berufskammern sind die Ärztekammern, Rechtsanwaltskammern oder Architektenkammern.

Schiedskammern sind Gremien, die bei Streitigkeiten zwischen Parteien eine Schlichtung oder Vermittlung anstreben. Sie sind besonders im Bereich der außergerichtlichen Konfliktlösung tätig und können als alternative Streitbeilegungsverfahren genutzt werden.

In Gerichtsverfahren kann es ebenfalls Kammern geben, z.B. Spruchkammern, Strafkammern oder Zivilkammern. Diese Kammern sind oft mit einer bestimmten Zuständigkeit für bestimmte Arten von Verfahren verbunden.

Insgesamt dient die Kammer als Organisationseinheit dazu, bestimmte Aufgaben und Zuständigkeiten zu bündeln und effizient zu organisieren.