Das Kammergericht (KG) ist das höchste Gericht und das oberste Berufungsgericht in Zivil- und Strafsachen im Land Berlin. Es besteht aus verschiedenen Kammern, die für unterschiedliche Rechtsgebiete zuständig sind, wie zum Beispiel Straf- oder Zivilrecht. Das Kammergericht entscheidet über Berufungen gegen Urteile der Amts- und Landgerichte in zweiter Instanz.

Das Kammergericht ist in seiner Funktion als Oberlandesgericht ein wichtiger Bestandteil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und fungiert als Bindeglied zwischen den Land- und Bundesgerichten. Es ist für eine hohe Anzahl von Verfahren zuständig und trägt maßgeblich zur Rechtssicherheit und zur einheitlichen Rechtsprechung bei.

Zu den Aufgaben des Kammergerichts gehört auch die Entscheidung über Streitigkeiten zwischen Juristen oder Juristinnen und der Rechtsanwaltskammer. Das Kammergericht hat außerdem die Möglichkeit, Revisionen gegen seine eigenen Entscheidungen zum Bundesgerichtshof zuzulassen.

Das Kammergericht nimmt eine wichtige Rolle im deutschen Justizwesen ein und ist ein essenzieller Bestandteil des Rechtsstaates. Es gewährleistet eine qualitativ hochwertige und faire Rechtsprechung auf höchstem Niveau und ist maßgeblich für die Entwicklung des deutschen Rechts.