Das Kinder- und Jugendhilferecht ist ein Teil des deutschen Sozialrechts und soll den Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen sicherstellen. Es umfasst verschiedene rechtliche Regelungen und Leistungen, die im Zusammenhang mit der Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen stehen.

Das Kinder- und Jugendhilferecht basiert auf dem Grundgesetz und der UN-Kinderrechtskonvention. Es regelt die Aufgaben und Zuständigkeiten der Jugendämter, der Familiengerichte und der Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Es enthält Bestimmungen zum Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung, zur Förderung von Bildung und Teilhabe sowie zur Unterstützung von Familien in belastenden Lebenssituationen.

Das Kinder- und Jugendhilferecht umfasst verschiedene Formen von Hilfen wie zum Beispiel die Erziehungsberatung, die Betreuung in Tageseinrichtungen, die Jugendsozialarbeit und die Jugendhilfe im Strafverfahren. Es soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche eine gute und gesunde Entwicklung erfahren und ihre Rechte und Bedürfnisse respektiert werden.