Im deutschen Rechtssystem gibt es verschiedene Klagearten, die je nach Streitgegenstand und Zielsetzung des Klägers verwendet werden.

Die bekannteste Klageart ist die Leistungsklage. Mit einer Leistungsklage verfolgt der Kläger das Ziel, eine bestimmte Leistung von einer anderen Person einzufordern. Dies kann beispielsweise die Zahlung einer ausstehenden Rechnung oder die Erfüllung eines Vertrags sein.

Neben der Leistungsklage gibt es auch die Feststellungsklage. Mit einer Feststellungsklage kann der Kläger die Feststellung eines bestimmten Rechtsverhältnisses durch das Gericht verlangen. Diese Klageart wird häufig genutzt, wenn die Rechtslage zwischen den Parteien unklar ist und eine rechtssichere Klärung angestrebt wird.

Eine weitere Klageart ist die Gestaltungsklage. Mit dieser Klageart kann der Kläger die Gestaltung des Rechtsverhältnisses verändern lassen. Dies kann beispielsweise die Anpassung eines Vertrags oder die Anordnung bestimmter Maßnahmen sein.

Zusätzlich zu diesen Klagearten gibt es noch weitere spezialisierte Klagearten, wie z.B. die Anfechtungsklage, die Widerklage oder die Unterlassungsklage. Jede Klageart dient dazu, bestimmte Rechte oder Ansprüche vor Gericht geltend zu machen und eine Lösung für den Rechtsstreit herbeizuführen.