Die Klagebefugnis ist die Voraussetzung dafür, dass eine Person vor Gericht eine Klage erheben kann. Sie stellt sicher, dass die Klage von einer klageberechtigten Person eingereicht wird und dadurch keine unnötigen Verfahren entstehen.

Die Klagebefugnis wird in der Regel durch das Gesetz bestimmt und richtet sich nach dem Klagegegenstand. Je nach Rechtsbereich und Rechtsgrundlage können die Voraussetzungen für die Klagebefugnis unterschiedlich sein.

Im Zivilrecht hat beispielsweise grundsätzlich nur derjenige eine Klagebefugnis, der aus dem streitigen Sachverhalt direkt betroffen ist. Das bedeutet, dass nur diejenigen Parteien, die ein eigenes rechtliches Interesse an der Klärung des Sachverhalts haben, eine Klagebefugnis besitzen.

In bestimmten Fällen kann die Klagebefugnis jedoch erweitert sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine Person im Interesse einer anderen Person oder einer Gruppe von Personen handelt. Solche Klagebefugnisse können beispielsweise bei Verbraucherschutzklagen oder Umweltklagen bestehen.

Die Klagebefugnis ist eine wichtige Voraussetzung für die Durchsetzung von Rechten vor Gericht und dient dazu, dass nur diejenigen Personen Klagen erheben können, die auch tatsächlich in ihren Rechten verletzt worden sind.