Die knappschaftliche Rentenversicherung ist ein Teil des deutschen Sozialversicherungssystems und speziell für bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Bergleute, Seeleute oder Beschäftigte in der Landwirtschaft, vorgesehen. Sie stellt sicher, dass diese Arbeitnehmer im Alter eine Rente erhalten.

Die knappschaftliche Rentenversicherung hat eine lange Tradition und geht auf die Knappschaftskassen zurück, die bereits im Mittelalter entstanden und die finanzielle Absicherung von Bergleuten sicherstellen sollten. Im Laufe der Zeit wurde das System erweitert und umfasst heute auch weitere Berufsgruppen.

Die Beiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung werden sowohl von den Arbeitnehmern als auch von den Arbeitgebern getragen. Die Rentenleistungen richten sich nach den eingezahlten Beiträgen und der individuellen Rentenbiografie. Die knappschaftliche Rentenversicherung gewährt auch Leistungen bei Erwerbsminderung oder Tod.

Die knappschaftliche Rentenversicherung ist Teil des Dreisäulenprinzips der Alterssicherung in Deutschland, bei dem die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersversorgung und die private Altersvorsorge kombiniert werden können. Sie ist gesetzlich verankert und wird von der Deutschen Rentenversicherung verwaltet und überwacht.