Ein Kollegialgericht ist ein Gericht, das aus mehreren Richtern besteht und gemeinsam über Rechtsstreitigkeiten entscheidet. Es wird auch als Kammergericht bezeichnet und ist in verschiedenen Rechtsgebieten anzutreffen, wie beispielsweise im Strafrecht oder im Arbeitsrecht.

Der Vorteil eines Kollegialgerichts liegt darin, dass die Entscheidungen von mehreren Richtern getroffen werden und somit eine größere Vielfalt an Meinungen und Erfahrungen einfließen kann. Dadurch soll eine gerechtere und ausgewogenere Urteilsfindung gewährleistet werden.

Die Zusammensetzung eines Kollegialgerichts kann je nach Rechtsgebiet variieren. In der Regel besteht es jedoch aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Der Vorsitzende ist meist ein erfahrenes Mitglied der Justiz, während die Beisitzer sowohl aus der Richterschaft als auch aus der Anwaltschaft stammen können.

Um vor einem Kollegialgericht verhandelt zu werden, muss in der Regel eine Berufung oder Revision gegen ein erstinstanzliches Urteil eingelegt werden. Nach einer mündlichen Verhandlung und weiteren Beratungen fällt das Kollegialgericht dann ein Urteil. Dieses Urteil ist in der Regel rechtskräftig, es sei denn, es wird Revision eingelegt und der Fall muss vor dem Bundesgerichtshof verhandelt werden.