Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Form der Personengesellschaft und eine der möglichen Rechtsformen für Unternehmen. Sie ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt und besteht aus mindestens einem Komplementär und einem oder mehreren Kommanditisten.

Der Komplementär ist dabei der persönlich haftende Gesellschafter, der mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet. Er ist in der Regel aktiv in die Geschäftsführung der KG eingebunden und trifft die wesentlichen Entscheidungen. Demgegenüber stehen die Kommanditisten, die lediglich eine Einlage in das Unternehmen erbracht haben und nur in Höhe dieser Einlage haften. Sie sind nicht aktiv in die Geschäftsführung eingebunden und haben in der Regel nur eine eingeschränkte Mitsprachemöglichkeit.

Die Kommanditgesellschaft bietet den Vorteil, dass bei der Gründung kein Mindestkapital erforderlich ist und eine flexible Aufteilung von Haftung und Einflussmöglichkeiten möglich ist. Sie wird insbesondere für Unternehmen genutzt, bei denen die persönliche Haftung eines oder mehrerer Gesellschafter notwendig ist, z.B. in Bereichen, in denen hohe Investitionen oder Risiken erforderlich sind.

Ein weiterer Vorteil der Kommanditgesellschaft ist die Möglichkeit der Gewinnbeteiligung, da die Kommanditisten am Gewinn der Gesellschaft beteiligt werden. Dabei ist die genaue Aufteilung der Gewinne im Gesellschaftsvertrag festgelegt.