Die Kompetenz aus der Natur der Sache ist eine rechtliche Konstruktion, die besagt, dass einem bestimmten staatlichen Organ – wie beispielsweise einem Bundesland – von Verfassungs wegen bestimmte Zuständigkeiten zukommen, ohne dass dies ausdrücklich in einem Gesetz geregelt sein muss. Diese Zuständigkeiten ergeben sich allein aus der Natur der Sache.

Die Kompetenz aus der Natur der Sache ist vor allem im Bereich der kooperativen Zusammenarbeit zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen von Bedeutung. Sie ermöglicht es den staatlichen Organen, die für eine bestimmte Aufgabe gemeinsam zuständig sind, eigenständig und unabhängig von dem jeweils anderen Zuständigkeitsbereich Entscheidungen zu treffen.

Ein klassisches Beispiel für die Kompetenz aus der Natur der Sache ist die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern. Während der Bund beispielsweise die Zuständigkeit für das Strafrecht hat, obliegt den Ländern die Regelung des Schulwesens. Diese Zuständigkeiten ergeben sich aus der Natur der Sache und sind nicht weiter explizit gesetzlich geregelt.