Die konkrete Normenkontrolle ist ein Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eines konkreten Gesetzes oder einer Rechtsnorm. Sie dient der Kontrolle und Überprüfung von Gesetzen und Normen auf ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung.

Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle findet in Deutschland vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Hier kann eine konkrete Norm, zum Beispiel ein Gesetz, von einem Bürger oder einer Institution auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft werden. Die konkrete Norm wird dabei in einem konkreten Fall überprüft, das heißt in Bezug auf eine konkrete Rechtsfolge oder einen konkreten Sachverhalt.

Die konkrete Normenkontrolle ermöglicht es, verfassungswidrige Gesetze oder Normen aufzuheben oder für nichtig zu erklären. Sie ist ein bedeutsames Instrument, um die Einhaltung der Verfassung und die Gewährleistung der Grundrechte sicherzustellen.

Die konkrete Normenkontrolle erfordert eine sorgfältige Prüfung der betroffenen Gesetze und Normen sowie eine fundierte Begründung für die getroffenen Entscheidungen. Sie trägt zur Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit bei und ermöglicht eine effektive Kontrolle der Gesetzgebung auf ihre Verfassungsmäßigkeit.