Die Kontaktbeschränkung ist eine Maßnahme, um die Ausbreitung von Krankheiten oder sozialen Konflikten einzudämmen. Im juristischen Kontext bezeichnet sie die Einschränkung oder Verbots von persönlichen Kontakten zwischen Menschen. Kontaktbeschränkungen können auf verschiedenen Ebenen angeordnet werden, zum Beispiel auf kommunaler, nationaler oder internationaler Ebene.

In Krisensituationen wie beispielsweise einer Pandemie können Kontaktbeschränkungen dazu dienen, die Infektionsketten zu unterbrechen und die Ausbreitung einer Krankheit zu verlangsamen. Sie können sowohl empfohlen als auch verpflichtend sein und beinhalten oft die Vorgabe von Mindestabständen, das Verbot von größeren Versammlungen oder die Schließung von bestimmten Einrichtungen. Ziel ist es, den direkten Kontakt zwischen Menschen zu reduzieren und so die Ansteckungsgefahr zu minimieren.

Kontaktbeschränkungen werden oft von staatlichen Institutionen, wie Gesundheitsbehörden oder Regierungen, angeordnet und können mit rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen verbunden sein. Sie bedürfen jedoch einer rechtlichen Grundlage, um sicherzustellen, dass die Einschränkung der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger verhältnismäßig ist und ihre legitimen Interessen angemessen berücksichtigt werden.