Der Kontrahierungszwang, auch Zugzwang genannt, bezeichnet die Pflicht einer Vertragspartei, einen Vertrag abzuschließen, wenn alle Voraussetzungen dafür vorliegen. Er stellt sicher, dass der Vertragspartner, der sich in einer schwächeren Position befindet, nicht durch die Verweigerung des anderen Vertragspartners benachteiligt wird.

Der Kontrahierungszwang kann zum Beispiel dann zum Tragen kommen, wenn ein Grundversorger dazu verpflichtet ist, einen Vertrag über die Lieferung von Strom oder Wasser mit einem Verbraucher abzuschließen. Es soll verhindert werden, dass bestimmte Gruppen von Menschen von essentiellen Dienstleistungen ausgeschlossen werden.

Grundsätzlich besteht in Vertragsverhandlungen die Vertragsfreiheit, das heißt, dass jede Partei frei entscheiden kann, ob sie einen Vertrag abschließt oder nicht. Der Kontrahierungszwang greift daher nur in Ausnahmefällen, wenn es um existenzielle Interessen oder den Schutz von bestimmten Personengruppen geht.

Der Kontrahierungszwang ist daher eine wichtige rechtliche Regelung, um sicherzustellen, dass Verträge auf faire Weise zustande kommen und niemand unangemessen benachteiligt wird.