Das Kumulieren ist ein Begriff aus dem Wahlrecht und beschreibt die Möglichkeit, bei einer Wahl mehrere Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten zu verteilen. In vielen Wahlsystemen gibt es die Option, bei einer Wahl mehrere Stimmen auf unterschiedliche Kandidat*innen zu verteilen, um so bestimmten Kandidat*innen eine höhere Gewichtung zu geben.

Das Kumulieren ermöglicht den Wähler*innen eine gezielte Stimmabgabe und stärkt die Wahlrechte der einzelnen Bürger*innen. Durch das Verteilen der Stimmen können sie bestimmte Kandidat*innen bevorzugen und ihre politischen Präferenzen deutlicher zum Ausdruck bringen. Damit können sie Einfluss auf die Zusammensetzung der gewählten Gremien nehmen.

Das Kumulieren ist jedoch nicht in allen Wahlsystemen möglich. In manchen Systemen ist nur eine sogenannte Panaschierung erlaubt, bei der keine kumulativen Stimmen vergeben werden können. Hier haben die Wähler*innen nur die Möglichkeit, eine bestimmte Anzahl von Stimmen auf verschiedene Kandidat*innen zu verteilen. Das Kumulieren ist daher von den jeweiligen Wahlgesetzen des Landes abhängig.