Die Kunstfreiheit ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht, das die Freiheit der Kunst, der Wissenschaft und der Lehre gewährleistet. Sie ist in Artikel 5 des Grundgesetzes verankert und stellt eine wichtige Säule der Meinungs- und Informationsfreiheit dar.

Die Kunstfreiheit garantiert Künstler*innen das Recht, ihre Kunst frei und unabhängig von staatlichen Eingriffen auszuüben. Sie umfasst unter anderem das Recht auf freie Gestaltung, das Recht auf Veröffentlichung sowie das Recht auf Aufführung und Darstellung. Die Kunstfreiheit schafft Raum für Kreativität und Ausdruck und stellt sicher, dass Künstler*innen ihre Werke ohne staatliche Zensur und Einschränkungen entwickeln können.

Gleichzeitig besteht auch die Verpflichtung, die Rechte anderer zu respektieren. Die Kunstfreiheit endet dort, wo die Rechte Dritter, wie zum Beispiel das Persönlichkeitsrecht, verletzt werden. Ein Gleichgewicht zwischen der Kunstfreiheit und anderen Grundrechten muss gewährleistet werden.