Das Landgericht ist eine Gerichtsinstanz in der deutschen Justiz. Es handelt sich um ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und ist in der Regel das zweite Gericht, das von Bedeutung ist, nach den Amtsgerichten.

Das Landgericht ist zuständig für Zivil- und Strafsachen, bei denen höhere Streitwerte oder schwere Straftaten vorliegen. In Zivilsachen ist das Landgericht in erster Instanz für Klagen zuständig, bei denen es um einen Streitwert von mehr als 5.000 Euro geht. In Strafsachen ist das Landgericht zuständig für Vergehen, die mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug belegt sind.

Das Landgericht besteht aus verschiedenen Kammern, die sich mit den jeweiligen Rechtsgebieten befassen. Es gibt beispielsweise Zivilkammern, Strafkammern oder Familiensenate. Die Entscheidungen des Landgerichts können in der Regel durch eine Berufung angefochten werden und werden dann vor dem Oberlandesgericht verhandelt.

Die Richter am Landgericht sind Juristen mit Berufserfahrung, die in der Regel eine Laufbahn als Richter eingeschlagen haben. Sie entscheiden als Einzelrichter oder als Mitglied einer Kammer über die Fälle und fällen Urteile.