Ein Landschaftsschutzgebiet ist eine Ausweisung von Flächen, die aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für Natur und Landschaft unter Schutz gestellt werden. Solche Gebiete dienen dem Schutz und der Erhaltung der Natur, der Artenvielfalt und der Landschaftsbilder.

Landschaftsschutzgebiete werden aufgrund ihrer ökologischen, ästhetischen oder kulturhistorischen Merkmale ausgewiesen. Sie können unterschiedliche Funktionen erfüllen, wie zum Beispiel als Ruhezonen für Tiere und Pflanzen, als Naherholungsgebiete für die Bevölkerung oder als Schutzgebiete für seltene Pflanzen- und Tierarten.

Der Schutzstatus eines Landschaftsschutzgebietes wird durch spezifische Regelungen und Auflagen festgelegt. In einem solchen Gebiet gelten beispielsweise bestimmte Einschränkungen für die Bebauung oder die Nutzung. Auch das Betreten und die Nutzung können reglementiert sein, um die empfindlichen Ökosysteme zu schützen.

Die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes erfolgt auf Grundlage eines Gesetzes oder einer Verordnung. In Deutschland obliegt die Ausweisung den Bundesländern und Kommunen. Die Untere Naturschutzbehörde ist in der Regel für die Verwaltung und den Schutz der Landschaftsschutzgebiete zuständig.