Die Lebenspartnerschaft ist eine rechtliche Form der Zusammengehörigkeit von zwei Menschen gleichen Geschlechts. Es handelt sich dabei um eine Alternative zur Ehe für gleichgeschlechtliche Paare. Die Lebenspartnerschaft wurde in Deutschland im Jahr 2001 eingeführt und bietet den Partnern ähnliche Rechte und Pflichten wie in einer Ehe. Dazu gehören beispielsweise die gemeinschaftliche Steuererklärung, das Erbrecht und das Unterhaltsrecht. Auch in anderen Ländern gibt es die Möglichkeit der Lebenspartnerschaft, wobei die genauen Rechte und Pflichten von Land zu Land unterschiedlich sein können. In einigen Ländern wurde die Lebenspartnerschaft mittlerweile durch die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe ersetzt. In Deutschland haben sich jedoch bisher keine Bestrebungen ergeben, die Lebenspartnerschaft durch die gleichgeschlechtliche Ehe zu ersetzen.