Das Legalitätsprinzip ist ein Grundsatz des deutschen Strafrechts, der besagt, dass Straftaten durch die staatliche Strafverfolgungsbehörden verfolgt werden müssen. Das heißt, dass eine Straftat nicht einfach ignoriert oder privat verfolgt werden kann, sondern die Strafverfolgungsbehörden müssen tätig werden, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangen. Das Legalitätsprinzip gilt für alle Straftaten, unabhängig von ihrem Strafmaß oder ihrer Schwere. Allerdings gibt es auch Ausnahmen vom Legalitätsprinzip, beispielsweise wenn ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung nicht besteht oder wenn das Opfer auf eine Strafverfolgung verzichtet. In solchen Fällen können die Strafverfolgungsbehörden von einer Verfolgung absehen. Das Legalitätsprinzip stellt sicher, dass Straftaten nicht ungesühnt bleiben und dass das Gewaltmonopol des Staates gewahrt wird.