Die Leihe, auch bekannt als Darlehen oder Leihvertrag, ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Parteien, bei dem eine bewegliche Sache unentgeltlich oder entgeltlich für eine bestimmte Zeit einem anderen zur Nutzung überlassen wird. Dabei bleibt das Eigentum an der Sache beim Verleiher, während der Entleiher lediglich das Recht zur Nutzung erhält.

Die Leihe ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelter Vertragstyp. Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Leihe sind in den §§ 598 bis 608 BGB festgelegt. Demnach muss der Verleiher die Sache dem Entleiher übergeben, dieser muss sie annehmen und während der vereinbarten Zeit nutzen. Nach Ablauf der Leihdauer muss der Entleiher die Sache an den Verleiher zurückgeben.

Ein Beispiel für eine Leihe ist die kostenlose Ausleihe eines Werkzeugs unter Freunden. Hierbei wird das Werkzeug für eine bestimmte Zeit dem Freund zur Verfügung gestellt, ohne dass dafür ein Entgelt vereinbart wird. Im Gegenzug verpflichtet sich der Freund, die Sache sorgfältig zu nutzen und nach Ablauf der Leihdauer wieder zurückzugeben.

Die Leihe kann sowohl zwischen Privatpersonen als auch zwischen Unternehmen abgeschlossen werden. In der Regel wird ein Leihvertrag schriftlich festgehalten, um Missverständnisse oder Streitigkeiten zu vermeiden. Hierbei werden unter anderem die Art der Sache, die Leihdauer und mögliche Haftungsregelungen festgehalten.