Die Leistungsklage ist eine besondere Art der Klage im Zivilprozessrecht. Sie dient dazu, von einer anderen Partei die Erfüllung einer Leistungspflicht zu verlangen. Die Leistungsklage ist in den §§ 257 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.

Um eine Leistungsklage einzureichen, muss der Kläger zunächst einen Antrag auf Feststellung der Rechtshängigkeit stellen. Anschließend erfolgt die eigentliche Klageerhebung, in der der Kläger seinen Anspruch auf Erfüllung der Leistungspflicht darlegt. Die Gegenseite hat die Möglichkeit, hierauf zu erwidern.

Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird geprüft, ob der Leistungsanspruch rechtlich begründet ist. Ist dies der Fall, wird das Gericht eine Entscheidung treffen und einen Leistungstitel erlassen. Dieser kann zur Zwangsvollstreckung verwendet werden, um die Erfüllung des Anspruchs durchzusetzen.

Die Leistungsklage ist eine wichtige rechtliche Möglichkeit, um bei Verletzung von Leistungspflichten den Anspruch auf Erfüllung durchzusetzen. Sie bietet eine effektive Lösung, um Rechtsstreitigkeiten im Bereich von Verträgen oder Schuldverhältnissen zu klären und eine rechtliche Grundlage für die Durchsetzung von Ansprüchen zu schaffen.