Die Lichtbildvorzeigekartei ist ein Begriff aus dem Polizeirecht und bezeichnet eine Sammlung von Lichtbildern von Personen, die für polizeiliche Ermittlungen von Bedeutung sein können. In der Kartei werden Fotos von Tatverdächtigen, Zeugen oder anderen relevanten Personen gesammelt und für Identifizierungszwecke genutzt.

Die Lichtbildvorzeigekartei dient der Polizei als Hilfsmittel bei der Verbrechensbekämpfung. Sie wird unter anderem genutzt, um Zeugenaussagen zu überprüfen oder Verdächtige zu identifizieren. Die Fotos werden dabei oft nach bestimmten Kriterien sortiert, wie zum Beispiel nach Geschlecht, Alter oder ethnischen Merkmalen.

Die Verwendung von Lichtbildern in polizeilichen Ermittlungen ist rechtlich geregelt. So ist zum Beispiel der Datenschutz zu beachten, um die Rechte der abgebildeten Personen zu wahren. Auch die Speicherung und Weitergabe der Fotos unterliegt bestimmten rechtlichen Vorschriften, um Missbrauch zu verhindern.

Die Lichtbildvorzeigekartei ist ein bedeutsames Instrument der Polizeiarbeit, kann jedoch auch kontrovers diskutiert werden. Kritiker bemängeln zum Beispiel den möglichen Missbrauch der Daten oder die Gefahr von Fehlidentifizierungen. Dennoch hat die Kartei in vielen Fällen dazu beigetragen, Straftäter zu überführen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.