Der Lissabonner Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Er wurde von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterzeichnet und schafft die rechtliche Grundlage für die EU. Der Vertrag von Lissabon ist ein Ergebnis der Reformbemühungen der EU, um die Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung innerhalb der Union effizienter zu gestalten.

Der Lissabonner Vertrag trat an die Stelle des gescheiterten EU-Verfassungsvertrags von 2004. Er enthält zahlreiche Neuerungen und Änderungen des bestehenden EU-Vertragsrechts. Dazu zählen unter anderem die Erweiterung der Zuständigkeiten und Befugnisse des Europäischen Parlaments, die Stärkung der nationalen Parlamente, die Vereinfachung des Beschlussfassungsverfahrens und die Einrichtung neuer Strukturen wie dem Amt des Europäischen Ratspräsidenten.

Der Lissabonner Vertrag hat das Ziel, die Funktionsfähigkeit und Demokratie der EU zu stärken. Er soll die Handlungsfähigkeit der EU in einer globalisierten Welt verbessern und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten fördern. Der Vertrag bildet die rechtliche Grundlage für zahlreiche Politikbereiche, wie zum Beispiel die Wirtschafts- und Währungsunion, die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts.

Der Lissabonner Vertrag wurde von allen Mitgliedstaaten der EU ratifiziert und stellt eine wichtige Etappe in der Entwicklung der Europäischen Union dar. Er hat die EU institutionell gestärkt und neue Impulse für eine gemeinsame politische Gestaltung der Europäischen Union gesetzt.