Die Maastricht-Kriterien sind feste Kriterien zur Haushaltsdisziplin und Stabilität der Wirtschaftspolitik, die im Maastricht-Vertrag von 1992 vereinbart wurden. Sie bilden die Grundlage für die Einführung des Euro als gemeinsame Währung in der Europäischen Union.

Die Maastricht-Kriterien beinhalten unter anderem die Einhaltung von bestimmten Grenzwerten für die Staatsverschuldung und das staatliche Haushaltsdefizit. Demnach darf das Haushaltsdefizit eines Mitgliedsstaates höchstens 3% seines Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen und die Staatsverschuldung darf nicht mehr als 60% des BIPs erreichen.

Die Einhaltung der Maastricht-Kriterien wird regelmäßig von der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank überwacht. Bei Nicht-Einhaltung der Kriterien können Sanktionen, wie beispielsweise Bußgelder oder Kürzung von Fördermitteln, verhängt werden.

Die Maastricht-Kriterien sollen sicherstellen, dass die Mitgliedstaaten eine solide und nachhaltige Wirtschaftspolitik betreiben und die finanzielle Stabilität in der Eurozone gewährleisten.