Maßregeln der Besserung und Sicherung sind gebietsweise in Deutschland vorgenommene freiheitsentziehende Maßnahmen, welche als erzieherisches Mittel angewendet werden können. Diese Maßregeln dienen dazu, Straffällige von weiteren Straftaten abzuhalten und ihnen dabei zu helfen, sich in die Gesellschaft zu reintegrieren.

Die Maßregeln der Besserung und Sicherung können verhängt werden, wenn eine Straftat begangen wurde und der Täter aufgrund einer psychischen Störung als gefährlich für die Allgemeinheit angesehen wird. Die Maßnahmen können zum Beispiel in Form von Unterbringung in einer speziellen Einrichtung oder einer ambulanten Behandlung angeordnet werden.

Die Entscheidung über die Anordnung und Dauer der Maßregeln der Besserung und Sicherung wird vom Gericht getroffen. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Schwere der begangenen Straftat, der Grad der Gefährlichkeit des Täters und die Prognose für eine erfolgreiche Behandlung.

Die Maßregeln der Besserung und Sicherung dienen sowohl dem Schutz der Allgemeinheit als auch der Resozialisierung des Täters. Sie sollen sicherstellen, dass der Täter keine weiteren Straftaten begeht und ihm gleichzeitig die Möglichkeit geben, seine Probleme zu bewältigen und ein Leben ohne Straffälligkeit zu führen.