Der Begriff des Mehrbedarfs bezeichnet im rechtlichen Kontext die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen, die über den regulären Bedarf hinausgehen. Im Allgemeinen wird der Mehrbedarf einer Person als eine erhöhte finanzielle Belastung angesehen, die aufgrund besonderer Umstände entsteht.

In vielen Rechtssystemen gibt es Regelungen für den Mehrbedarf, insbesondere im Bereich des Familienrechts. Hier kann es beispielsweise zu Mehrbedarf bei minderjährigen Kindern kommen, wenn diese spezielle Bedürfnisse haben, die über den üblichen Bedarf hinausgehen, wie zum Beispiel für Schulmaterial oder medizinische Behandlungen.

Um den Mehrbedarf geltend machen zu können, müssen die Betroffenen in der Regel nachweisen können, dass die zusätzlichen Kosten tatsächlich entstanden sind und unvermeidbar sind. Der genaue Umfang des Mehrbedarfs kann dabei individuell unterschiedlich sein und richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Im Rahmen von Unterhaltsverfahren kann der Mehrbedarf eine wichtige Rolle spielen, um die Höhe des Unterhaltsanspruchs zu berechnen. Auch bei bestimmten Sozialleistungen kann der Mehrbedarf berücksichtigt werden, um eine angemessene Unterstützung sicherzustellen.