Die herrschende Meinung bezieht sich auf die vorherrschende Rechtsauffassung zu einem bestimmten rechtlichen Thema oder einer Rechtsfrage. Sie gibt an, wie die überwiegende Anzahl von Juristen, Rechtswissenschaftlern oder Entscheidungsträgern zu einem bestimmten Thema argumentiert oder entscheidet.

Die herrschende Meinung stützt sich häufig auf vorherige Rechtsprechung, Gesetzesauslegung oder juristische Präzedenzfälle. Sie kann auch durch die Fachliteratur, wissenschaftliche Untersuchungen und Diskussionen in der Rechtsgemeinschaft beeinflusst werden. Obwohl die herrschende Meinung keine bindende juristische Kraft hat, spielt sie oft eine große Rolle bei der Interpretation von Gesetzen und der Entscheidungsfindung von Richtern.

Die herrschende Meinung kann sich im Laufe der Zeit ändern, insbesondere wenn neue Informationen, Argumente oder Entwicklungen auftreten. Sie kann auch in verschiedenen Ländern oder Rechtssystemen unterschiedlich sein. Trotzdem ist die herrschende Meinung oft ein wichtiger Leitfaden für die Auslegung und Anwendung des Rechts.