Die Menschenwürde ist ein zentraler Begriff im Bereich der Menschenrechte und des Rechts. Sie beschreibt den moralischen Wert und die Unantastbarkeit jedes Menschen. Als unveräußerliches Recht ist die Menschenwürde in vielen nationalen Verfassungen verankert und wird auch in internationalen Menschenrechtsabkommen geschützt.

Die Achtung der Menschenwürde bedeutet, dass jeder Mensch ein Recht auf Respekt, Selbstbestimmung und physische und psychische Integrität hat. Die Menschenwürde verbietet Diskriminierung, Folter und unmenschliche Behandlung.

Die Menschenwürde ist die Grundlage für viele andere Menschenrechte und bildet die Basis für ein gerechtes und humanes Miteinander. Sie ist ein grundlegendes Prinzip in der Rechtsprechung und beeinflusst politische Entscheidungen und die Gestaltung von Gesetzen. Die Achtung der Menschenwürde ist eine Verpflichtung von Staat und Gesellschaft und dient dem Schutz und der Förderung der Grundrechte jedes Menschen.