Die Minderjährigkeit bezeichnet den Zeitraum im Leben einer Person, in dem sie noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat. Im deutschen Recht wird eine Person als minderjährig eingestuft, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für Minderjährige gelten besondere Schutzmaßnahmen, da sie rechtlich noch nicht vollständig handlungsfähig sind.Während der Minderjährigkeit haben die Eltern oder andere gesetzliche Vertreter die Verantwortung für das Wohl des Kindes. Sie treffen wichtige Entscheidungen bezüglich Aufenthaltsort, Bildung und Gesundheit der Minderjährigen. Zudem besteht eine gesetzliche Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern.Die Minderjährigkeit endet mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Ab diesem Zeitpunkt sind die betreffenden Personen volljährig und haben somit volle Rechtsfähigkeit. Sie können eigenständig Verträge abschließen, Entscheidungen treffen und sind für ihr eigenes Wohl verantwortlich.Es ist zu beachten, dass bei bestimmten Rechtsgeschäften oder in bestimmten Situationen auch Minderjährige eine beschränkte Rechtsfähigkeit haben können, bei der sie zum Beispiel die Zustimmung ihrer Eltern oder eines Vormunds benötigen.