Mitbestimmung bezeichnet das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, an Entscheidungen in Unternehmen oder Behörden mitzuwirken und mitzubestimmen. Das Ziel der Mitbestimmung ist es, die Interessen der Beschäftigten zu berücksichtigen und eine demokratische Entscheidungsfindung im Arbeitsumfeld zu ermöglichen.

In Deutschland gibt es verschiedene Formen der Mitbestimmung, wie zum Beispiel die Mitbestimmung des Betriebsrats bei personellen Maßnahmen oder die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat großer Unternehmen. Die genauen Regelungen zur Mitbestimmung variieren je nach Unternehmensgröße und Branche.

Mitbestimmung kann mehrere Vorteile haben. Sie ermöglicht den Beschäftigten, Einfluss auf Entscheidungen zu nehmen, die sie betreffen, und schützt ihre Interessen. Durch die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern können bessere Lösungen gefunden und Konflikte vermieden werden.

Die Mitbestimmung stärkt die Demokratie im Arbeitsleben und fördert die Identifikation der Beschäftigten mit ihrem Unternehmen. Sie trägt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Betriebsklimas bei und kann so zur Steigerung der Produktivität und des wirtschaftlichen Erfolgs beitragen.