Die mittelbare Staatsverwaltung bezeichnet die Organisationsstruktur und -form der staatlichen Verwaltung, bei der die öffentliche Verwaltung nicht direkt von staatlichen Organen wahrgenommen, sondern durch nichtstaatliche Akteure oder Institutionen ausgeführt wird. Im Gegensatz zur unmittelbaren Staatsverwaltung, bei der staatliche Behörden direkt Verwaltungsaufgaben übernehmen, erfolgt in der mittelbaren Staatsverwaltung die Aufgabenwahrnehmung durch private oder halböffentliche Träger. Diese Träger können beispielsweise Unternehmen, Vereine oder Verbände sein.

Die mittelbare Staatsverwaltung hat den Vorteil einer flexibleren Aufgabenwahrnehmung, da die nichtstaatlichen Akteure in der Regel spezialisiert sind und über spezifisches Fachwissen verfügen. Zudem kann die mittelbare Staatsverwaltung auch ökonomisch effizienter sein, da die Kosten für die staatlichen Behörden verringert werden. Beispiel: Die öffentliche Müllentsorgung kann in vielen Ländern durch private Unternehmen oder Sonderbetriebe erfolgen, die im Auftrag der Kommunen arbeiten. Diese Unternehmen sind Teil der mittelbaren Staatsverwaltung, da sie staatliche Verwaltungsaufgaben übernehmen, jedoch nicht direkt dem Staat unterstellt sind.