Mordlust beschreibt den Trieb, aus persönlichen Gründen oder aus reinem Vergnügen die Tötung eines anderen Menschen zu beabsichtigen oder zu genießen. Im juristischen Kontext bezieht sich Mordlust auf einen der Mordmerkmale, die für die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag relevant sind. Das Mordmerkmal Mordlust liegt vor, wenn der Täter aus einer inneren Freude oder Lust am Töten handelt.

Um Mord im juristischen Sinne zu verwirklichen, müssen jedoch neben dem Mordmerkmal der Mordlust auch weitere Tatbestandsmerkmale erfüllt sein. Dazu gehört beispielsweise die Absicht, den Tod eines Menschen herbeizuführen, sowie eine zielgerichtete und vorsätzliche Handlung. Die genauen Anforderungen für einen Mord können je nach Rechtsordnung variieren.Beispiel: Wenn eine Person vorsätzlich und mit Vergnügen eine andere Person tötet, indem sie die Tötung bewusst und genussvoll plant und durchführt, kann dies als Mordlust im juristischen Sinne angesehen werden.