Unter einem Mündel versteht man eine minderjährige Person, die unter die gesetzliche Betreuung eines Vormunds oder einer Vormundin gestellt wurde. Mündel werden in der Regel vom Familiengericht bestimmt, wenn ihre Eltern aus verschiedenen Gründen nicht in der Lage sind, sich angemessen um sie zu kümmern. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Eltern verstorben sind, unter Betreuung stehen oder sich in einer unzureichenden finanziellen Situation befinden.

Der Vormund oder die Vormundin übernimmt die rechtliche Verantwortung für das Mündel und trifft alle wichtigen Entscheidungen bezüglich seines Wohlergehens. Dazu gehören beispielsweise die Aufenthaltsbestimmung, Sorgerechtsfragen oder die Verwaltung des Vermögens des Mündels. Es ist zu beachten, dass der Vormund oder die Vormundin im besten Interesse des Mündels handelt und seine oder ihre Rechte und Bedürfnisse schützt.

Die Vormundschaft über ein Mündel ist ein verantwortungsvolles Amt, das eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden erfordert. Der Vormund oder die Vormundin sollte über gute Kenntnisse im Bereich des Familienrechts verfügen und in der Lage sein, die Interessen des Mündels angemessen zu vertreten.