Die Nachtzeitschranke ist eine Regelung im Arbeitsrecht, die die Arbeit in der Nachtzeit einschränkt und besondere Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmer vorsieht.

Nachtzeit ist in der Regel die Zeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Während dieser Zeit gelten besondere Anforderungen an den Arbeitgeber, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Arbeitnehmer zu schützen.

Die Nachtzeitschranke sieht beispielsweise vor, dass Arbeitnehmer in der Nachtzeit nicht länger als acht Stunden arbeiten dürfen, es sei denn, es liegen besondere Gründe vor. Außerdem haben Nachtarbeitnehmer Anspruch auf einen angemessenen Nachtzuschlag, um die besonderen Belastungen auszugleichen.

Die Nachtzeitschranke dient dem Schutz der Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Risiken, die mit Nachtarbeit verbunden sein können, wie Schlafstörungen, erhöhtem Krankheitsrisiko und sozialer Isolation. Sie soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ausreichend Erholungszeiten haben und ihre Gesundheit nicht langfristig gefährdet wird.