Eine natürliche Person ist im Recht eine Einzelperson, die als Träger von Rechten und Pflichten betrachtet wird. Natürliche Personen sind Menschen, die ihre eigenen Entscheidungen treffen und rechtlich handeln können. Im Gegensatz dazu bezieht sich der Begriff „juristische Person“ auf eine Organisation oder Einheit, die von Personen gebildet wurde und eigene Rechte und Pflichten hat.

Als natürliche Person hat man bestimmte Grundrechte und Freiheiten, die in Verfassungen und Gesetzen garantiert sind. Diese Rechte umfassen beispielsweise das Recht auf Leben, Freiheit, Privatsphäre und Meinungsfreiheit. Natürliche Personen können auch Verträge abschließen, Eigentum besitzen und vererben, Klagen einreichen und vor Gericht auftreten.

Die Rechtsfähigkeit einer natürlichen Person beginnt normalerweise mit der Geburt und endet mit dem Tod. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie zum Beispiel das Sorgerecht für Minderjährige oder die rechtliche Vertretung von Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit. Volljährige Personen haben in der Regel volle Rechtsfähigkeit und sind für ihre eigenen Handlungen und Verpflichtungen verantwortlich.

Der Begriff „natürliche Person“ wird in vielen Rechtsbereichen verwendet, einschließlich des Zivilrechts, des Strafrechts und des Arbeitsrechts. Er ist auch relevant für steuerliche und erbrechtliche Angelegenheiten.