Ein Nichtstörer ist eine Person, die in Bezug auf eine Rechtsverletzung oder eine Störung keine Verantwortung oder Haftung trägt. Im Allgemeinen handelt es sich dabei um eine Person, die nicht aktiv an der Verletzung oder Störung beteiligt ist und daher auch nicht für deren Konsequenzen oder Auswirkungen verantwortlich gemacht werden kann.

In der Rechtssprechung wird der Begriff „Nichtstörer“ häufig im Bereich des Immissionsschutzrechts verwendet. Eine Person kann beispielsweise als Nichtstörer betrachtet werden, wenn sie ein bestimmtes Gebiet besitzt, auf dem Emissionen oder Immissionen auftreten, aber nicht aktiv dazu beiträgt oder von diesen profitiert. Allerdings kann die genaue Definition und Anwendung des Begriffs je nach juristischer und rechtlicher Kontext unterschiedlich sein.