Die Niederlassungsfreiheit ist ein Grundrecht, das im Europäischen Recht verankert ist und es natürlichen und juristischen Personen ermöglicht, sich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union niederzulassen und wirtschaftliche Tätigkeiten auszuüben. Sie ist ein wesentliches Element des Binnenmarkts und soll den freien Verkehr von Personen, Gütern und Dienstleistungen fördern.

Die Niederlassungsfreiheit erlaubt es Einzelpersonen und Unternehmen, innerhalb der EU in einem anderen Mitgliedstaat eine Niederlassung zu gründen oder eine bereits bestehende Niederlassung zu unterhalten. Dies umfasst unter anderem die Gründung und den Betrieb von Unternehmen, den Erwerb von Immobilien und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten haben rechtliche und administrative Maßnahmen erlassen, um die Ausübung dieses Grundrechts zu erleichtern und zu schützen.