„Nulla poena sine lege (scriptum)“ ist eine lateinische Rechtsmaxime, die besagt, dass niemand für eine Handlung bestraft werden kann, die zum Zeitpunkt ihrer Begehung nicht durch ein Gesetz verboten war. Dieses Prinzip ist ein fundamentaler Grundsatz des Rechtsstaatsprinzips und findet in vielen Rechtsordnungen weltweit Anwendung.

Das Prinzip von „nulla poena sine lege“ bedeutet, dass eine Straftat nur verfolgt und bestraft werden kann, wenn sie zum Zeitpunkt ihrer Begehung bereits gesetzlich verboten war. Rückwirkende Bestrafung ist demnach grundsätzlich unzulässig. Gesetze müssen klar formuliert sein und dürfen keine überbordende oder unverhältnismäßige Strafen vorschreiben.

Die Anwendung von „nulla poena sine lege“ ist ein wichtiger Schutzmechanismus für den Einzelnen, da er ermöglicht, sein Verhalten den gültigen Gesetzen anzupassen und sich vor Überraschungen bei nachträglicher Bestrafung zu schützen. Das Verbot der Strafbarkeit rückwirkender Gesetze stellt sicher, dass der Bürger nur nach klaren und vorhersehbaren Regeln zur Verantwortung gezogen wird.

Es sollte angemerkt werden, dass das Prinzip von „nulla poena sine lege“ nur auf strafrechtliche Handlungen Anwendung findet und nicht auf zivilrechtliche Angelegenheiten.