Ein Nutzungsrecht bezeichnet das Recht einer Person, eine Sache oder ein bestimmtes Rechtsgut in einer bestimmten Art und Weise zu nutzen. Es handelt sich dabei um ein Recht aus dem Bereich des Zivilrechts und kann vertraglich oder gesetzlich geregelt sein. Das Nutzungsrecht gibt dem Berechtigten die Erlaubnis, das Objekt der Nutzung zu benutzen, während der Eigentümer oder Inhaber die Nutzungsrechte behält.

Ein bekanntes Nutzungsrecht ist beispielsweise das Urheberrecht. Ein Urheber hat das exklusive Recht, geistige Werke wie Bücher, Musikstücke oder Filme zu nutzen, indem er darüber entscheidet, wer sie reproduzieren, verteilen und öffentlich aufführen darf. Andere Beispiele für Nutzungsrechte sind Wohnungsnutzungsrechte, gewerbliche Nutzungsrechte oder das Recht zur Nutzung von Software.

Das Nutzungsrecht ist dabei oft zeitlich begrenzt oder an bestimmte Bedingungen gebunden. So kann ein Mieter beispielsweise das Nutzungsrecht an einer Wohnung haben, jedoch nur für die Dauer des Mietvertrags und unter der Voraussetzung, dass er die Miete zahlt und die Wohnung entsprechend nutzt.

Bei Verletzung des Nutzungsrechts können rechtliche Schritte gegen den Rechtsverletzer eingeleitet werden, um das Recht durchzusetzen oder Schadensersatz zu erhalten. Dies kann vor Gericht oder durch außergerichtliche Einigungen geschehen.