Das Obergericht ist eine Instanz innerhalb der Gerichtsbarkeit und befindet sich in der Hierarchie zwischen den örtlich und sachlich zuständigen Gerichten erster Instanz, wie beispielsweise Amtsgerichten, und den höchsten Gerichten eines Landes oder des Bundes. Das Obergericht wird häufig auch als mittleres Gericht bezeichnet.

Das Obergericht ist für die Berufungsinstanz zuständig und entscheidet über Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse der untergeordneten Gerichte. Es prüft das angefochtene Urteil auf Rechtsfehler und überprüft die materielle und formelle Richtigkeit der Entscheidung. Zudem kann das Obergericht auch selbst neue Tatsachen ermitteln oder Beweise erheben.

Die Anzahl der Obergerichte und ihre Zuständigkeit können je nach Land variieren. In Deutschland gibt es beispielsweise 24 Oberlandesgerichte, die als Obergerichte fungieren und für bestimmte Bezirke bzw. Bundesländer zuständig sind. Die Entscheidungen des Obergerichts können unter bestimmten Voraussetzungen nochmals vor den höchsten Gerichten, wie dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverwaltungsgericht, angefochten werden.