Die Obersten Gerichtshöfe des Bundes sind die höchsten Gerichte in Deutschland und nehmen eine zentrale Rolle in der Gerichtsbarkeit ein. Sie sind bei der Auslegung und Anwendung des Bundesrechts maßgeblich und setzen sich aus dem Bundesgerichtshof (BGH), dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dem Bundesarbeitsgericht (BAG), dem Bundessozialgericht (BSG) und dem Bundesfinanzhof (BFH) zusammen.

Jeder der Obersten Gerichtshöfe des Bundes ist für ein spezifisches Rechtsgebiet zuständig. Beispielsweise ist der Bundesgerichtshof das höchste Gericht für Zivil- und Strafsachen, während das Bundesverwaltungsgericht ausschließlich für Verwaltungsstreitigkeiten zuständig ist. Die Entscheidungen dieser Gerichte sind grundsätzlich bindend für alle anderen Gerichte und haben größte Relevanz für die Auslegung und Anwendung des Rechts.

Die Richterinnen und Richter der Obersten Gerichtshöfe des Bundes werden vom jeweiligen Bundespräsidenten ernannt und sind unabhängige und unparteiische Organe der Rechtsprechung. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung und Fortentwicklung des Rechts und zur Sicherung der einheitlichen Rechtsprechung in Deutschland.