Das Ordnungsbehördengesetz (OBG) ist ein Gesetz, das die Befugnisse und Aufgaben der Ordnungsbehörden regelt. Diese Behörden sind für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung sowie für die Sicherheit und den Schutz der Bürger zuständig. Das OBG definiert die Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln für die Maßnahmen, die von den Ordnungsbehörden ergriffen werden können.

Zu den Aufgaben der Ordnungsbehörden gehört die Erteilung von Genehmigungen und Erlaubnissen, die Überwachung der Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen, die Durchführung von Kontrollen und die Verhängung von Bußgeldern oder anderen Sanktionen bei Verstößen. Sie können auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr oder zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ergreifen, wie beispielsweise die Durchführung von Platzverweisen oder die Räumung von öffentlichen Plätzen.

Das OBG legt auch die Rechte und Pflichten der Bürger fest, insbesondere in Bezug auf ihre Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden. Es garantiert den Schutz der Grundrechte der Bürger und stellt sicher, dass die Maßnahmen der Ordnungsbehörden rechtmäßig und verhältnismäßig sind.