Das Parteiverbot ist ein juristisches Instrument, um politische Parteien aufgrund ihrer verfassungsfeindlichen Ideologie oder Handlungen verbieten zu können. Es soll verhindern, dass extremistische oder demokratiefeindliche Organisationen in Deutschland aktiv sind und ihre Ideologie verbreiten können.

Ein Parteiverbot kann nur durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen werden. Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die betreffende Partei gegen das Grundgesetz verstößt und aktiv daran arbeitet, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu untergraben oder zu beseitigen. Dabei sind nicht nur die Inhalte des Parteiprogramms entscheidend, sondern auch die tatsächlichen Handlungen und Aktivitäten der Partei.

Ein Parteiverbot hat weitreichende Konsequenzen für die betroffene Partei. Sie wird aufgelöst und ihre finanzielle Unterstützung durch staatliche Mittel wird gestrichen. Zudem können Mitglieder der verbotenen Partei für eine gewisse Zeit von politischen Ämtern ausgeschlossen werden. Der Grundgedanke hinter einem Parteiverbot ist es, den Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu gewährleisten und Extremismus einzudämmen.