Im Recht wird der Begriff „Person“ verwendet, um natürliche oder juristische Personen zu beschreiben, die Träger von Rechten und Pflichten sein können. Eine natürliche Person ist ein Mensch, der rechtlich fähig ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Sie umfasst sowohl Privatpersonen als auch Firmeninhaber oder Geschäftsführer von Unternehmen.

Juristische Personen hingegen sind organisatorisch eigenständige Rechtssubjekte. Hierzu gehören beispielsweise Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die AG, aber auch Vereine oder Stiftungen. Juristische Personen können – ähnlich wie natürliche Personen – am Rechtsverkehr teilnehmen, Verträge abschließen und vor Gericht auftreten.

Der Begriff „Person“ dient als Oberbegriff für die rechtliche Zurechnungsfähigkeit von Rechten und Pflichten. Dabei werden die Rechte und Pflichten den Personen entsprechend ihrem rechtlichen Status zugewiesen. Natürliche Personen haben dabei in der Regel mehr Rechte und Pflichten als juristische Personen.