Eine Personengesellschaft ist ein Zusammenschluss von natürlichen Personen zur Verfolgung eines gemeinsamen wirtschaftlichen Zwecks. Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft haften bei einer Personengesellschaft die Gesellschafter persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Die bekanntesten Formen der Personengesellschaft sind die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG). Bei der GbR haften alle Gesellschafter solidarisch, das heißt sie haften für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem gesamten privaten Vermögen. Die OHG ist eine Unternehmensform, die insbesondere von gewerblichen Unternehmen genutzt wird. Hier haben alle Gesellschafter eine unbeschränkte Haftung. In der KG gibt es neben unbeschränkt haftenden Gesellschaftern auch solche, die nur mit ihrer Einlage haften, die sogenannten Kommanditisten.

Personengesellschaften entstehen durch einen Gesellschaftsvertrag, in dem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit der Gesellschafter festgelegt werden. Die Gesellschaft kann durch den Eintritt neuer Gesellschafter erweitert oder durch den Austritt oder Tod eines Gesellschafters aufgelöst werden.