Pflegebedürftigkeit ist ein Begriff aus dem Sozialrecht und bezeichnet den Zustand einer Person, bei der ein dauerhafter Hilfebedarf besteht, um den Alltag zu bewältigen. Dieser Hilfebedarf kann sich auf verschiedene Lebensbereiche wie Körperpflege, Ernährung oder Mobilität beziehen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf Basis des sogenannten Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

Die Pflegebedürftigkeit wird in verschiedene Pflegegrade eingeteilt, die den Grad des Hilfebedarfs und damit auch den Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung bestimmen. Der individuelle Hilfebedarf wird anhand eines Punktesystems ermittelt, bei dem bestimmte Aktivitäten des täglichen Lebens bewertet werden.