Die Pflegschaft ist eine rechtliche Institution des Familienrechts, bei der eine Person (der Pfleger oder Vormund) die rechtliche Vertretung und Fürsorge für eine andere Person (den Mündel) übernimmt. Dies geschieht immer dann, wenn die elterliche Sorge für das Kind oder die rechtliche Handlungsfähigkeit einer erwachsenen Person nicht gegeben ist.

Die Pflegschaft kann entweder durch gerichtliche Anordnung oder durch eine Vereinbarung zwischen den beteiligten Personen entstehen. Der Pfleger hat die Aufgabe, die persönlichen Interessen und Belange des Mündels wahrzunehmen und für dessen Wohl zu sorgen.

Je nach Art der Pflegschaft gibt es unterschiedliche rechtliche Regelungen und Aufgaben für den Pfleger. Beispielsweise kann ein Vormund eines minderjährigen Kindes die elterliche Sorge ausüben, während ein Betreuer eines volljährigen Menschen, der aufgrund einer psychischen Krankheit handlungsunfähig ist, die rechtlichen Angelegenheiten regelt.