Das Planfeststellungsverfahren ist ein verwaltungsrechtliches Verfahren, das für bestimmte Vorhaben, wie beispielsweise den Bau von Straßen, Schienenwegen oder größeren Infrastrukturprojekten, durchgeführt wird. Ziel des Verfahrens ist es, die rechtliche und tatsächliche Zustimmung zur Realisierung des Vorhabens zu erhalten.

Das Planfeststellungsverfahren wird von der zuständigen Planfeststellungsbehörde durchgeführt. Dabei werden die verschiedenen Belange und Interessen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange und anderer Institutionen abgewogen. Das Verfahren beinhaltet die Prüfung der Umweltauswirkungen, die Anhörung der Betroffenen sowie die Erörterung der Einwendungen gegen das Vorhaben.

Das Planfeststellungsverfahren ist in Deutschland gesetzlich geregelt und folgt bestimmten Verfahrensgrundsätzen, um einen fairen und transparenten Ablauf zu gewährleisten. Es ist darauf ausgerichtet, alle relevanten Aspekte des Vorhabens zu berücksichtigen und mögliche Konflikte zwischen unterschiedlichen Interessen auszubalancieren.