Die polizeiliche Standardmaßnahme ist eine von der Polizei angewandte Vorgehensweise, die in bestimmten Situationen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt wird. Sie basiert auf gesetzlichen Bestimmungen und dient dazu, die Rechte und Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger zu wahren.

Typische polizeiliche Standardmaßnahmen umfassen beispielsweise die Identitätsfeststellung, Personenkontrolle oder Durchsuchung von Personen oder Fahrzeugen. Die Durchführung dieser Maßnahmen steht im Einklang mit den gesetzlich vorgegebenen Anforderungen an Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit.

Im Rahmen einer polizeilichen Standardmaßnahme müssen die Polizeibeamten regelmäßig ihre Befugnisse dokumentieren und den Betroffenen über den Grund der Maßnahme informieren. Es ist zu beachten, dass diese Maßnahmen in erster Linie präventiv und nicht strafrechtlich ausgerichtet sind.

Wenn eine polizeiliche Standardmaßnahme aufgrund unzulässiger Grundlagen oder in einer übermäßig einschneidenden Art und Weise durchgeführt wird, kann dies zu rechtlichen Konsequenzen für die verantwortlichen Polizeibeamten führen.