Primärrecht bezieht sich auf die wichtigsten Rechtsquellen in der Europäischen Union (EU). Es umfasst die Verträge, die von den EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden, um die rechtlichen Grundlagen für die EU zu schaffen. Das Primärrecht hat Vorrang vor dem Sekundärrecht, das von den Institutionen der EU erlassen wird.

Das Primärrecht der EU umfasst insbesondere die Verträge, die die Gründung, Funktionsweise und Zuständigkeiten der EU regeln. Dazu gehören der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag), der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und die Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften, wie zum Beispiel der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag).

Das Primärrecht der EU legt die grundlegenden Prinzipien, Ziele und Werte der EU fest. Dazu gehören unter anderem die Förderung des Friedens, der Freiheit und der nachhaltigen Entwicklung, die Achtung der Menschenrechte, die Einheit und Solidarität der EU-Mitgliedstaaten sowie die Stärkung der Demokratie und des Rechtsstaats.

Das Primärrecht bildet die grundlegende Rechtsgrundlage für alle politischen Handlungen und Entscheidungen der EU. Es dient als Orientierungspunkt für die Rechtsprechung der Europäischen Gerichte und gibt den Rahmen für die Entwicklung des Sekundärrechts vor. Das Primärrecht kann nur durch einen einstimmigen Beschluss der EU-Mitgliedstaaten geändert oder ergänzt werden.